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BVerwG, 13.10.1981 - 7 B 130.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Abhängigkeit der Entscheidung von der Beantwortung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Neufestsetzung der Gesamtnote des ersten juristischen Staatsexamens auf Grund erneuter Bewertung der Hausarbeit - Vereinbarkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 08.02.1980 - XI VG 2971/78
- OVG Hamburg, 23.01.1981 - Bf I 46/80
- BVerwG, 13.10.1981 - 7 B 130.81
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71
Anfechtung einer "endgültig nicht bestandenen" ärztlichen Vorprüfung - …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1981 - 7 B 130.81
Die Beschwerde geht fehl, wenn sie meint, das Berufungsgericht habe angenommen, es könne nicht nachprüfen, ob die Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen seien; damit habe es sich in Widerspruch zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 12, 359 (363) [BVerwG 14.07.1961 - VII C 25/61], NJW 1971, 1956 (1959) und NJW 1972, 353 (354) gesetzt, Wie sich aus den Ausführungen auf S. 24 Abschn. a des Urteilsabdrucks ergibt, hat das Berufungsgericht vielmehr ausdrücklich unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, daß Prüfungsentscheidungen gerichtlich u.a. darauf überprüft werden können, ob der Prüfer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist. - BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61
Auszug aus BVerwG, 13.10.1981 - 7 B 130.81
Die Beschwerde geht fehl, wenn sie meint, das Berufungsgericht habe angenommen, es könne nicht nachprüfen, ob die Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen seien; damit habe es sich in Widerspruch zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 12, 359 (363) [BVerwG 14.07.1961 - VII C 25/61], NJW 1971, 1956 (1959) und NJW 1972, 353 (354) gesetzt, Wie sich aus den Ausführungen auf S. 24 Abschn. a des Urteilsabdrucks ergibt, hat das Berufungsgericht vielmehr ausdrücklich unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, daß Prüfungsentscheidungen gerichtlich u.a. darauf überprüft werden können, ob der Prüfer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist. - BVerwG, 23.02.1962 - VII B 21.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.10.1981 - 7 B 130.81
Von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 14, 31 (35) [BVerwG 23.02.1962 - VII B 21/61] weicht das Berufungsurteil ebenfalls nicht ab.
- BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83
Prüfungsentscheidungen
Ob der Prüfer eine Auffassung des Prüflings zu Recht als fehlerhaft bemängelt hat, gehört deshalb nicht zu der gerichtlich überprüfbaren Frage, ob der Prüfer seiner Entscheidung einen zutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. November 1979 - BVerwG 7 B 228.79 - und Beschluß vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 7 B 130.81 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 121 und 153). - BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 17.86
Jugendschutz - Jugendgefährdung - Bundesprüfstelle - Beurteilungsspielraum
In der Tat sind die Grenzen des Beurteilungsspielraums der Bundesprüfstelle überschritten, wenn die ethisch-pädagogische Würdigung einer Schrift durch die Bundesprüfstelle willkürlich, also schlechthin unhaltbar ist (vgl. - zum Beurteilungsspielraum im Prüfungsrecht - Beschlüsse vom 12. November 1979 - BVerwG 7 B 228.79 - und vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 7 B 130.81 - ). - VGH Hessen, 23.11.1989 - 3 UE 156/85
Gerichtliche Nachprüfbarkeit einer Jägerprüfung
Der Richter ist wegen dieses Beurteilungsspielraums nicht befugt, sich an die Stelle des Prüfers zu setzen und dessen fachliche Beurteilung durch eine eigene Würdigung zu ersetzen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13.10.1981 - 7 B 130.81 - Buchholz 421.0 Nr. 153). - VGH Hessen, 19.03.1991 - 2 UE 3746/89
Prüfungsleistung - zum Bewertungsvorrecht der Prüfer
Denn die Bewertung einer Prüfungsleistung auf der Grundlage des eigenen Fachwissens des Prüfers stellt gerade den Kern des Beurteilungsvorgangs dar, der sich im Rahmen der prüfungsrechtlichen Beurteilungsermächtigung abspielt und insoweit der gerichtlichen Kontrolle entzogen ist (vgl. Seebass a.a.O. unter Hinweis auf den Beschluß des BVerwG vom 13. Oktober 1981 -- 7 B 130.81 --, Buchholz a.a.O. Nr. 153 und das Urteil vom 20. September 1984 -- 7 C 57.83 --, BVerwGE 70, 143).